Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse von Schulsozialarbeitern und Inklusionsbeauftragten

Schulsozialarbeiter und Inklusionsbeauftragte bilden die Grundpfeiler für eine erfolgreiches Schulsystem ohne Bildungsschranken. Umso wichtiger sind langfristige Planbarkeit und die Sicherung ihrer Stellen. Viele der Duisburger Stellen sind an Projekte o. Ä. gebunden. Die letzte Information zu diesem Thema lautet „man würde sich darum kümmern“.

Aus diesem Grund bitte ich hiermit die Verwaltung um Sachstandsbericht sowie um Beantwortung der folgenden Fragen:

1) In welchem Beschäftigungsverhältnis (befristet/unbefristet) befinden sich die Schulsozialarbeiter und Inklusionsbeauftragte, deren Stellen bei den Trägern der Jugendhilfe angesiedelt sind? Wie viele konnten von befristet in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden? Wie viele sind weiterhin unbefristet?

2) Wie plant die Stadt Duisburg zukünftig alle Stellen im Schulbereich auch langfristig zu sichern?

3) In anderen Bereichen der Stadt Duisburg hat die Verwaltung bereits festgestellt, dass gute Fachkräfte nur mit unbefristeten Arbeitsverträgen zu halten bzw. zu finden sind und stellt nun unbefristet ein, obwohl diese Stellen befristeten Projekten zuzuordnen sind. Kann dieses Verfahren für projektbedingte o. ä. Stellen im Schul- und Jungend- bzw. Sozialbereich ebenfalls umgesetzt werden? Wenn nein, bitte ich um eine ausführliche Erklärung.

Die Beantwortung kann eine wesentliche Grundlage für eine weitere strategische Debatte sein, deshalb bitte ich um eine Mitteilungsvorlage.

Und hier die Antwort der Verwaltung am 03.06.2019 auch hier auf Seite 43 im Ratsinformationssystem nachzulesen

Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 17 – Drucksache Nr. 19-0178

Zu 1)
Ende 2011 sind 45 Fachkraftstellen für Schulsozialarbeit bei den Trägern eingerichtet worden. Grundlage dafür sind Verträge zwischen dem Jugendamt und den Trägern. Diese wurden für jede Förderperiode jeweils verlängert oder den aktuellen Erfordernissen entsprechend neu abgeschlossen (2011-2014 Bundesförderung, 2015-2017 Landesförderung, 2018 Landesförderung, 2019-2020 aktuelle Landesförderung). Den aktuellen Sachstand haben wir in der DS 17-0073/2 beschrieben.

Die Ausgestaltung der jeweiligen Arbeitsverträge zwischen Anstellungsträger und Mitarbeiter liegt im Bereich der Trägerautonomie.

Anfang 2012 waren alle Stellen besetzt. Bei der Stellenbesetzung haben die Träger zum Teil auf vorhandenes und unbefristet eingestelltes Personal zurückgegriffen. Die Quote der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse lag dabei bei ca. 15%. Ende 2019 lag diese Quote bei ca. 45%.

Zu 2)
Die langfristige Planung der Stadt hängt zentral mit den Vorgaben der Landesregierung und der Fortschreibung der Landesförderung zusammen. Hier erwarten wir zum Sommer 2019 entsprechende Hinweise aus den beteiligten Ministerien.

Zu 3)
Nein, das ist hier nicht möglich.
Wie beschrieben liegt die Ausgestaltung der jeweiligen Arbeitsverträge zwischen Anstellungsträger und Mitarbeiter im Bereich der Trägerautonomie. Darüber hinaus sind die Verträge zwischen Jugendamt und Anstellungsträgern an die jeweiligen Laufzeiten der Landesförderung gebunden und bieten damit keine ausreichende Grundlage für eine Entfristung.

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